Erdbestattung

Die Erdbestattung war lange Zeit die häufigste Bestattungsart.

Hierfür muss ein Nutzungsrecht an einer Grabstelle auf dem Friedhof gekauft werden. Der/Die Verstorbene wird dann nach der Trauerfeier in einem Sarg der Erde übergeben.

Die Ruhefrist für eine Grabstelle beträgt hier in der Krummhörn mindestens 30 Jahre, kann aber je nach Friedhof variieren (siehe die jeweilige Friedhofsverordnung)!

Erst nach dieser Zeit könnte die Grabstelle erneut belegt werden.

Bei einer Erdbestattung bedarf es keiner besonderen Willenserklärung.


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