Seebestattung

Bei der Seebestattung erfolgt die Beisetzung der Urne im Meer und somit muss auch kein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erworben werden.

Im Vorfeld zur Seebestattung muss man sich zwischen zwei Varianten entscheiden:

  • Trauerfeier mit Sarg in einer Kirche/Andachtsraum mit anschließender Überführung ins Krematorium zur Einäscherung.
    Die Seebestattung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt.
  • Der/Die Verstorbene wird ohne vorherige Trauerfeier in einem Sarg zum Krematorium überführt und eingeäschert.

Anschließend muss entschieden werden, welche Form der Seebestattung gewünscht wird:

  • Das Beisetzungsschiff wird komplett gemietet und die Trauerfeier (für bis zu 40 Personen) findet mit einer Teetafel auf dem Schiff während der Fahrt zum vorgesehenen und genehmigten Seegebiet statt. Die Beisetzung erfolgt vom wettergeschützten Achterdeck nach seemännischem Brauch. Nach dieser sehr besonderen Art der Abschiednahme wird die Urne schließlich dem Meer übergeben.
    Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.
  • Das Beisetzungsschiff fährt ohne Angehörige zum vorgesehenen Seegebiet und die Urne wird nach seemännischem Brauch, dem Meer übergeben. Die Angehörigen erhalten nach Beisetzung eine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.
  • Das Beisetzungsschiff fährt ebenfalls ohne Angehörige zum vorgesehenen Seegebiet und die Urne wird anonym, aber auch nach seemännischem Brauch, dem Meer übergeben. Hier erhalten die Angehörigen jedoch keine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.

Bei einer Seebestattung ist eine Willenserklärung zwingend erforderlich.

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