Wo das Meer den Himmel berührt, beginnt die letzte Reise.
Seebestattungen
Im Einklang mit dem Meer
Im Vorfeld zur Seebestattung kann man sich zwischen mehreren Varianten entscheiden:
- Trauerfeier mit Sarg in einer Kirche/Andachtsraum mit anschließender Überführung ins Krematorium zur Einäscherung. Die Seebestattung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- Trauerfeier mit Seeurne/Urne in einer Kirche/Andachtsraum. Die Seebestattung findet dann zu einem späteren Zeitpunkt statt.
- Der/Die Verstorbene wird ohne vorherige Trauerfeier in einem Sarg zum Krematorium überführt und eingeäschert.
Anschließend muss entschieden werden, welche Form der Seebestattung gewünscht wird
Begleitende Seebestattung:
- Das Beisetzungsschiff wird komplett gemietet und die Trauerfeier (für bis zu 40 Personen) findet während der Fahrt zum vorgesehenen und genehmigten Seegebiet eine Bewirtung (wie vorher mit der Reederei abgesprochen) auf dem Schiff statt. Die Beisetzung erfolgt nach seemännischem Brauch. Nach dieser sehr besonderen Art der Abschiednahme wird die Seeurne schließlich dem Meer übergeben.
Nach der Beisetzung erhalten die Angehörigen eine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.
Nicht begleitende Seebestattung:
- Das Beisetzungsschiff fährt ohne Angehörige zum vorgesehenen Seegebiet und die Seeurne wird nach seemännischem Brauch, dem Meer übergeben. Die Angehörigen erhalten nach Beisetzung eine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.
- Das Beisetzungsschiff fährt ebenfalls ohne Angehörige zum vorgesehenen Seegebiet und die Seeurne nach seemännischem Brauch, dem Meer übergeben. Hier erhalten die Angehörigen jedoch keine Seekarte, in der die Beisetzungsstelle markiert wurde.
Auf Wunsch und Aufpreis, hat man bei einigen Reedereien die Möglichkeit, eine Gedenktafel mit den Daten des Verstorbenen anbringen zu lassen.
Einige Reedereien bieten mehrmals im Jahr auch Gedenkfahrten zum Beisetzungsgebiet an.
Hinweise:
- Bei der Seebestattung erfolgt die Beisetzung der Seeurne im Meer und somit muss auch kein Nutzungsrecht an einer Grabstelle erworben werden.



