Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Die Angehörigen stellen sich nach dem Tod eines geliebten Menschen oft die Frage, was jetzt zu tun ist! Über diese Frage kann man sich nicht früh genug informieren!

Somit haben wir Ihnen hier die wichtigsten Punkte aufgelistet, aber sie können uns auch gerne anrufen oder eine E-Mail senden - wir beraten Sie gerne!

Der Tod ist zu Hause eingetreten:

  • Ein Arzt muss gerufen werden, damit er den Tod feststellen kann und eine Todesbescheinigung ausstellt.
  • Die Todesbescheinigung verbleibt bei der/dem Verstorbenen!
  • Falls Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie den Notruf 112 oder den Kassenärztlichen Notdienst unter 116117 an!
  • Der Arzt benötigt den Personalausweis oder den Reisepass des/der Verstorbenen.
  • Nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl anrufen.

Der Tod ist im Krankenhaus, Pflege-/Seniorenheim oder einem Hospiz eingetreten:

  • Ein Arzt wird vom Krankenhaus, Pflege-/Seniorenheim oder dem Hospiz informiert.
  • Die Todesbescheinigung verbleibt bei der/dem Verstorbenen!
  • Nach Ausstellung der Todesbescheinigung durch den Arzt, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl anrufen.

Einen geliebten Menschen, den man gerade verloren hat, in die Hände eines Bestatters zu übergeben, ist eine Sache des Vertrauens. Sie als Angehörige haben immer die Möglichkeit selber einen Bestatter Ihres Vertrauens zu wählen!


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Manningastrasse 17

26736 Krummhörn-Pewsum

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Tel. +49 (0) 4923 206
Mobil: 0151 61 30 50 00
 

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