Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)

Wir als Bestatter sind an das Niedersächsische Bestattungsgesetz (BestattG) dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen gebunden.

Darin sind z. B. folgende Punkte geregelt:

Bestattungspflicht
Unter Bestattungspflicht versteht sich die Organisation und Durchführung der ordnungsgemäßen Bestattung des/der Verstorbenen.

Friedhofspflicht
In der Friedhofspflicht wird geregelt, dass die Beisetzung des/der Verstorbenen nur auf einem Friedhof oder auf einem anderen zugelassenen Bestattungsgebiet (FriedWald, Seegebiet, etc.) stattfinden darf!

Leichenschau
Eine Leichenschau dient der Feststellung des Todes, der Todesursache, der Todesart sowie des Todeszeitpunktes und muss unverzüglich veranlasst werden. Eine Leichenschau ist zwingend erforderlich!

Todesbescheinigung
Eine Todesbescheinigung muss ausgestellt werden, da diese für die Beantragung der Sterbeurkunde zwingend erforderlich ist. Des Weiteren ist die eingetragene Todesursache ein sehr wichtiger Punkt für eine Feuerbestattung. Sollte es sich um eine unnatürliche Todesursache handeln, z.B. im Falle eines Gewaltverbrechens, etc., muss die Staatsanwaltschaft eine gesonderte Freigabe zur Einäscherung erteilen.

Mindestruhezeiten
In der Mindestruhezeit ist geregelt, wie lange eine Grabstelle ruhen muss, bevor diese neu belegt werden darf.

Bestattungsfrist
In der Bestattungsfrist ist der früheste und der späteste Bestattungstermin geregelt, aber auch die Zeit, in welcher der/die Verstorbene vom Sterbeort zur Leichenhalle überführt werden muss, sowie die späteste Beisetzung.


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